Persönliches Budget
Was ist das persönliche Budget?
Das persönliche Budget bedeutet Freiheit in deiner Selbstbestimmung. Es gibt dir die Möglichkeit zu bestimmen, bei welchem Assistenzdienst du deine persönliche Assistenz einkaufst. Es handelt sich somit um eine Geldleistung, die dir zur Verfügung gestellt wird, um Hilfe im Alltag zu bekommen. Das Besondere hierbei ist, dass du entscheidest, wo und wann du Hilfe benötigst. Besonders interessant ist das persönliche Budget für Menschen, die in ihrer eigenen Wohnung leben möchten, es aber ohne Hilfe nicht können.
Du kannst in den folgenden Bereichen Unterstützung erhalten:
- im Haushalt
- in der Elternassistenz
- in der Pflege
- bei Freizeitaktivitäten und Hobbys
- bei der Arbeit, dem Studium oder der Schule
Das persönliche Budget kann ausschließlich für Assistenzleistungen ausgegeben werden. Da es sich um eine Sozialleistung handelt, musst du der Nachweispflicht gegenüber dem Kostenträger nachkommen und erklären, wofür du das persönliche Budget ausgegeben hast. Du kannst also zum Beispiel kein neues Handy oder Hilfsmittel davon kaufen. Solltest du hierzu noch Fragen haben, kannst du uns gerne kontaktieren.
Steht mir das persönliche Budget zu?
Budgetberechtigt sind behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation haben. Die meisten Assistenznehmer*innen entscheiden sich für das persönliche Budget, da es die größte Selbstbestimmung ermöglicht. Die Antragsstellung erfolgt bei nur einem Leistungsträger. Im Sozialgesetzbuch 9, Paragraf 29 (SGB IX, § 29) ist dieser Anspruch klar definiert:
„Auf Antrag der Leistungsberechtigten werden Leistungen zur Teilhabe durch die Leistungsform eines persönlichen Budgets ausgeführt, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“
Kostenlose & unverbindliche Beratung
Hast du dich für ein selbstbestimmtes Leben mit einer persönlichen Assistenz entschieden? Wir beraten dich über deine Möglichkeiten und stellen als Erstes fest, in welchen Bereichen des Alltags du Unterstützung benötigst. Gemeinsam erstellen wir einen individuellen Hilfeplan und identifizieren deinen Hilfebedarf. Auf Grundlage deines individuellen Bedarfes beraten wir dich und besprechen gemeinsam die weiteren Schritte für die Beantragung deines persönlichen Budgets. Damit ist der erste Schritt zu einem selbstbestimmten Leben getan.
Antragstellung persönliches Budget
Für die Finanzierung deiner persönlichen Assistenz beantragen wir gemeinsam das persönliche Budget bei einem der folgenden Kostenträger (dies hängt vom Wohnort und der Situation des/der Leistungsberechtigten ab). Hier ein paar Beispiele:
- Landschaftsverbände (nur in NRW)
- Krankenkasse / Pflegekasse
- Rentenversicherung
- Jugendamt
- Integrationsamt
- Sozialamt
- Bundesagentur für Arbeit
Die Beantragung des persönlichen Budgets bei den entsprechenden Kostenträgern können wir gerne für dich übernehmen oder dich dabei unterstützen. Wir entscheiden dann gemeinsam mit dir, bei welchem Kostenträger der Antrag auf das persönliche Budget gestellt werden kann. Grundsätzlich ist dies jedoch nicht wichtig, da es bei dem persönlichen Budget nur einen Ansprechpartner gibt. Auch wenn es sich um ein trägerübergreifendes persönliches Budget handelt (dies, ist der Fall, wenn sich mehrere Kostenträger gleichzeitig an deinem persönlichen Budget beteiligen), hast du trotzdem nur eine Anlaufstelle. Die Kostenträger klären dann untereinander, wer für welche Leistungen aufkommt.
Dein Bedarf wird dann noch einmal konkret durch den Kostenträger ermittelt. Dies geschieht durch die individuelle Bedarfsermittlung und Sichtung etwaiger Unterlagen. Das Verfahren und dessen Abläufe sind normalweise bundesweit einheitlich. Die Gesamtdauer der Beantragung ist hierbei jedoch sehr unterschiedlich und abhängig vom Kostenträger sowie vom Bedarf des Antragstellers. Im unverbindlichen Beratungsgespräch können wir hierzu eventuell schon eine grobe Einschätzung abgeben.