Häufig gestellte Fragen
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Unsere Leistungen
Kostet mich die Beratung und Unterstützung etwas?
Nein. Unsere Beratung und Unterstützung kostet dich garantiert nichts. Das ist darauf zurückzuführen, dass diese Kosten durch den Kostenträger übernommen werden.
Warum sollte ich mich von der Dein Assistenzdienst GmbH beraten lassen und welche Vorteile habe ich dadurch?
Wir möchten dir zu einem selbstbestimmten Leben verhelfen. Wir als professioneller Assistenzdienst haben die nötige Expertise, um so schnell wie möglich deinen persönlichen Bedarf zu ermitteln und diesen zu decken. Wir übernehmen alle bürokratischen Angelegenheiten für dich, damit du Zeit für die wirklich wichtigen Dinge im Leben hast.
Ich beziehe bereits ein Persönliches Budget. Kann ich mich trotzdem beraten lassen?
Ja. Wir können dich beraten, wenn du bereits ein Persönliches Budget beziehst und im Arbeitgebermodell bist. Auch wenn du bereits Unterstützung durch einen anderen Assistenzdienst erhältst, aber nicht zu 100% zufrieden bist, beraten wir dich gerne!
Arbeitgeber oder Auftraggeber sein? Was sind die Unterschiede?
Um dein Persönliches Budget zu verwalten, gibt es zwei Modelle. Das Arbeitgeber-Modell sowie das Auftraggeber-Modell. Beim Arbeitgeber-Modell bist du Chef*in und organisierst alles selbst. Damit bist du auch für die Wahrnehmung deiner Pflichten als Arbeitgeber verantwortlich, zahlst also Gehälter und die damit verbunden Sozialabgaben und bist für die Buchhaltung verantwortlich. Beim Auftraggeber-Modell kaufst du deine Persönliche Assistenz selbst bei einem Assistenzdienst ein. Die zuvor erwähnten Pflichten als Arbeitgeber entfallen hier gänzlich und werden dann von uns übernommen. Du suchst dir jedoch weiterhin deine Persönliche Assistenz selbst aus und bestimmst die Zeiträume, in denen du Assistenz benötigst.
Fragen über das Persönliche Budget
Habe ich Anspruch auf das Persönliche Budget und ist es für mich geeignet?
Seit 2008 haben Menschen mit Behinderung und Menschen die von Behinderung bedroht sind hierauf einen Rechtsanspruch, der mit dem Bundesteilhabegesetz im Jahr 2017 noch gestärkt wurde. Ob das Persönliche Budget für dich in Frage kommt, finden wir am besten in einem gemeinsamen Gespräch heraus.
Welche Vorteile bringt das Persönliche Budget mit sich?
Du erhältst vom Kostenträger dein Persönliches Budget. Dieses ermöglicht dir Assistenzdienstleistungen bei uns einzukaufen. Hierbei hast du maximale Selbstbestimmung. Du entscheidest, selbst wann genau und wieviel Unterstützung du benötigst.
Wie läuft die Beantragung des Persönlichen Budgets ab?
Die Beantragung des Persönlichen Budgets erfolgt durch dich, allerdings helfen wir dir gerne bei der Kontaktaufnahme und Beantragung beim jeweiligen Kostenträger, sofern dies von dir gewünscht ist.
Wie wird mein Bedarf ermittelt?
Jeder Bedarf ist so individuell wie der Mensch selbst. Deshalb gibt es in Nordrhein-Westfalen einen individuellen Hilfeplan, über den dein Bedarf ermittelt wird. Selbstverständlich stehen wir dir auch hier zu Seite.
Ich beziehe Sozialhilfe. Wird das Persönliche Budget angerechnet?
Nein. Das Persönliche Budget wird keinesfalls auf die Sozialhilfe angerechnet, da es nicht als Einkommen zählt.
Darf ich mit dem Persönlichen Budget machen, was ich möchte?
Das Persönliche Budget dient lediglich dazu, den persönlichen Bedarf an Hilfeleistung zu decken. Hierunter fallen zum Beispiel Assistenzdienstleistungen, die damit finanziert werden sollen. Du darfst also mit dem Geld keinen Urlaub machen.
Kann mein Persönliches Budget erhöht werden?
In der Anfangsphase wird das Persönliche Budget für die ersten 6 Monate festgelegt. Es besteht die Möglichkeit, das Persönliche Budget bei Bedarf zu erhöhen. Die Erhöhung des individuellen Budgets können wir dann gemeinsam beantragen.